Allgemeine Geschäftsbedingungen
– für die Einkaufsvermittlung –
§ 1 Gegenstand der Vermittlung
(1) Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Vermittlung des Bezuges (Einkaufs) von Waren und/oder Dienstleistungen durch Scoutconcept e.K., Georgenstraße 66, 80799 München (nachstehend “Einkaufsvermittler” oder “wir” bzw. “uns”) für den Kunden (nachstehend “Unternehmen”).
(2) Der Einkaufsvermittler vermittelt lediglich Geschäfte für das Unternehmen (Vermittlungsvertreter), ist aber – vorbehaltlich abweichender Vereinbarung der Parteien im Einzelfall – nicht berechtigt, die Geschäfte im Namen des Unternehmens abzuschließen (kein Abschlussvertreter).
§ 2 Leistungen
(1) Es ist Sache des Unternehmens, Angebote von Anbietern, die wir dem Unternehmen im Rahmen der Einkaufsvermittlung weiterleiten, vor Unterzeichnung ausführlich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und in sonstiger Hinsicht zu überprüfen. Wir übernehmen insoweit keinerlei Prüfungspflichten.
(2) Soweit wir dem Unternehmen im Rahmen der Einkaufsvermittlung Aufstellungen und Vergleiche zur Verfügung stellen, dienen diese jeweils lediglich einer ersten Orientierung, ersetzen aber keine ausführliche Prüfung des Angebots auf Vollständigkeit, Richtigkeit und in sonstiger Hinsicht, wie sie vor Eingehung eines Vertrages geboten ist.
(3) Die Bezahlung der vermittelten Waren bzw. Dienstleistungen erfolgt nicht durch oder über den Einkaufsvermittler, sondern direkt vom Unternehmer an den Anbieter der von uns vermittelten Geschäfte.
(4) Der Einkaufsvermittler ist berechtigt, Nachunternehmer einzusetzen. Vertragsbeziehungen zwischen diesen und dem Unternehmen entstehen dadurch nicht.
§ 3 Verpflichtungen des Unternehmens
(1) Das Unternehmen teilt dem Einkaufsvermittler Änderungen an den Einkaufsvermittler kommunizierten Bedarfs und/oder seiner jeweiligen Preisbereitschaft unverzüglich mit.
(2) Das Unternehmen stellt dem Einkaufsvermittler alle Unterlagen (bspw. Fotos, Pläne und Aufmaße von Lagerhallen für die Erstellung von Regalplänen für die Angebotsstellung von Regalbaufirmen), wie sie für die Einkaufsvermittlung erforderlich oder sinnvoll sind, in körperlicher und/oder digitaler Form zur eigenen Verwendung und/oder Weiterleitung an den jeweiligen Anbieter zur Verfügung.
§ 4 Provision
Der Einkaufsvermittler erhält eine Provision. Provisionsbasis, -höhe und -fälligkeit und ggf. weitere Einzelheiten sind in unseren Angebotsunterlagen geregelt.
§ 5 Haftungsausschlüsse und -beschränkungen
Für eine Haftung von uns auf Schadensersatz gilt:
(1) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch unserer Erfüllungsgehilfen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist eine Haftung von uns, unabhängig von deren Rechtsgrund, ausgeschlossen.
(4) Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen der vorstehenden Absätze (1) bis (3) gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
(5) Eine Haftung wegen Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Haftungsausschlüssen und -beschränkungen der vorstehenden Absätze (1) bis (4) unberührt.
§ 6 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Einkaufsvermittlers. Jeder Vertragspartner ist jedoch auch berechtigt, Klagen gegen den anderen an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu erheben.